Sollten Sie und/oder Ihre Gruppe aufgrund einer inzidenzbasierten Verordnung des Bundes oder Landes, welche die Durchführung von schulbezogenen oder freizeitorientieren Veranstaltungen zum gebuchten Zeitraum untersagt, nicht antreten können, werden seitens des Litz keine Stornokosten verrechnet. Erfolgt die Stornierung im eigenen…
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